Was ist eine fiktive Abrechnung?
Die fiktive Abrechnung ist eine Form der Schadensregulierung, bei der Sie sich nach einem unverschuldeten Unfall die geschätzten Reparaturkosten auszahlen lassen, ohne dass Sie Ihr Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen müssen.
Statt einer Werkstattrechnung reichen Sie ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen ein, das die voraussichtlichen Reparaturkosten dokumentiert. Die gegnerische Versicherung erstattet daraufhin die Nettobeträge – also ohne Mehrwertsteuer.
Diese Option kann für viele Geschädigte sinnvoll sein, etwa wenn der Schaden rein optischer Natur ist oder die Reparatur wirtschaftlich nicht lohnt.
Voraussetzungen für die fiktive Abrechnung
Damit Sie fiktiv abrechnen können, sollten folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Unfall muss nicht von Ihnen verschuldet sein (Haftpflichtschaden).
- Sie benötigen ein unabhängiges Schadengutachten, erstellt durch einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen.
- Das Gutachten sollte alle Reparaturkosten realistisch kalkulieren, inklusive Ersatzteilen, Arbeitszeit und Lackierung.
Die fiktive Abrechnung basiert auf diesen Zahlen – je genauer das Gutachten, desto fairer die Auszahlung.
Fiktiv oder real: Wo liegt der Unterschied?
Bei der klassischen Reparatur reichen Sie eine Rechnung der Werkstatt ein. Die Versicherung übernimmt dann die tatsächlichen Kosten – inklusive Mehrwertsteuer.
Bei der fiktiven Abrechnung dagegen erfolgt die Auszahlung rein auf Basis des Gutachtens. Das bedeutet:
- Keine Werkstattbindung
- Auszahlung des Nettobetrags
- Flexible Verwendung des Geldes
Sie entscheiden selbst, ob, wann und wie Sie den Schaden beheben lassen.
Vorteile der fiktiven Abrechnung
Die fiktive Abrechnung kann für viele Unfallgeschädigte eine attraktive Lösung sein. Die wichtigsten Vorteile im Überblick:
- Schnelle Auszahlung: Sie erhalten Ihr Geld schneller als bei einer realen Reparatur.
- Mehr Entscheidungsfreiheit: Sie können reparieren lassen – müssen aber nicht.
- Individuelle Nutzung: Ob Reparatur, Autoverkauf oder Rücklage – die Auszahlung steht Ihnen zur freien Verfügung.
- Kein Werkstattzwang: Besonders bei älteren Fahrzeugen oder Bagatellschäden lohnt sich oft keine teure Instandsetzung.
Was Sie beachten sollten
Kein Ersatz der Mehrwertsteuer
Wird das Fahrzeug nicht repariert, erstattet die Versicherung nur den Nettobetrag. Die Mehrwertsteuer gibt es laut Gesetz nur, wenn sie tatsächlich anfällt – also bei einer Rechnung.
Möglicher Verweis auf Partnerwerkstätten
Viele Versicherungen verweisen bei der fiktiven Abrechnung auf günstige Werkstätten. Doch nicht jeder Verweis ist zulässig. Bei neueren Fahrzeugen oder regelmäßig scheckheftgepflegten Autos dürfen Sie meist frei wählen, wo Sie reparieren lassen oder ob überhaupt.
Recht auf Wertminderung und Nutzungsausfall
Auch ohne tatsächliche Reparatur können Sie Anspruch auf eine Wertminderung haben – etwa, wenn der Schaden den Wiederverkaufswert beeinflusst. Ebenso kann eine Nutzungsausfallentschädigung möglich sein, wenn Ihr Fahrzeug vorübergehend nicht fahrbereit war.
Wann sich die fiktive Abrechnung nicht eignet
In bestimmten Fällen raten wir von der fiktiven Abrechnung ab – zum Beispiel:
- Bei sicherheitsrelevanten Schäden, etwa am Fahrwerk oder der Lenkung
- Wenn das Fahrzeug geleast oder finanziert ist (Vertragspflichten beachten!)
- Wenn eine spätere HU-Prüfung oder Garantieansprüche gefährdet wären
Sprechen Sie in solchen Fällen frühzeitig mit einem Fachmann.
Warum ein Gutachten vom Kfz-Sachverständigen entscheidend ist
Ob fiktiv oder nicht – das Schadengutachten ist die Grundlage jeder Regulierung. Nur mit einer professionellen Bewertung durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter können Sie sicher sein, dass Ihre Ansprüche korrekt berechnet und vollständig geltend gemacht werden.
Unser Kfz-Sachverständigenbüro in Gladbeck und Gelsenkirchen ist auf Haftpflichtschäden und fiktive Abrechnungen spezialisiert. Wir sorgen dafür, dass Ihr Schaden transparent, rechtssicher und fair bewertet wird.
Tipps für Geschädigte
- Kontaktieren Sie sofort einen Gutachter, nicht erst die Versicherung.
- Lassen Sie sich nicht zu Partnerwerkstätten oder gekürzten Gutachten drängen.
- Holen Sie sich Unterstützung – wir helfen bei der gesamten Abwicklung.
Fazit: Fiktive Abrechnung mit Plan
Die fiktive Abrechnung bietet viele Vorteile – wenn sie professionell vorbereitet wird. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung als Kfz-Sachverständige in Gladbeck und Gelsenkirchen, um Ihre vollen Ansprüche geltend zu machen.
Jetzt kostenlos beraten lassen!
Sie haben Fragen zur fiktiven Abrechnung oder benötigen ein Schadengutachten?
Kontaktieren Sie uns – Ihr Kfz-Sachverständigenbüro Wandhöfer ist für Sie da.
📞 Anrufen oder Nachricht senden – wir kümmern uns um Ihren Schaden!